Mai 26, 2011
Christoph Reinprecht, Karin Kienzl-Plochberger (Hg.): MigrantInnenMenschen, die von einem Wohnsitz/Land zu anderen (dauerhaften) Wohnsitzen/Ländern wandern. Ab dem Zeitpunkt der (neuerlichen) Niederlassung sind die Personen genau genommen keine MigrantInnen mehr, sondern Menschen mit MigrationshintergrundHier lebende Menschen mit ausländischen Wurzeln haben einen Migrationshintergrund. Die genauen Definitionen werden unterschiedlich formuliert: Die Statistik Austria erfasst darunter jene Personen, deren Elternteile beide im Ausland geboren worden sind. In anderen Erhebungen werden auch die Personen, von denen nur ein Elternteil im Ausland geboren wurde, zur Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund gezählt. Die Bezeichnung ist unabhängig von der offiziellen StaatsbürgerschaftDer Erwerb der Staatsbürgerschaft ist je nach Land unterschiedlich geregelt: In Österreich, der Schweiz und Deutschland gilt der Erwerb durch Abstammung, in den USA oder Australien das Territorialprinzip, Staaten wie Frankreich oder Italien haben Mischformen. und kein Synonym zu Ausländer.. Eine Person kann zu- und abwandern. Die Wanderung kann rechtlich in verschiedene Bereiche fallen, wie dem AsylDas Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht, das Verfolgte schützt. Verankert ist das Recht in der Genfer Flüchtlingskonvention.
, der Arbeitskräftewanderung oder des Familiennachzugs.Menschen, die von einem Wohnsitz/Land zu anderen (dauerhaften) Wohnsitzen/Ländern wandern. Ab dem Zeitpunkt der (neuerlichen) Niederlassung sind die Personen genau genommen keine MigrantInnen mehr, sondern Menschen mit Migrationshintergrund. Eine Person kann zu- und abwandern. Die Wanderung kann rechtlich in verschiedene Bereiche fallen, wie dem Asyl, der Arbeitskräftewanderung oder des Familiennachzugs. im Gesundheits- und Sozialbereich. Zur Situation älterer MigrantInnen in Wien. Fonds Soziales Wien. Wien. 2005.
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